BILDILLUSION / Andreas Alfons Werner

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KI = Kartoffel-intelligenz?

Urheberrecht, „German angst“ und Realität

Text und Bilder: Andreas Alfons Werner, 2023

Preussisch Potato

Als 1746 in Preußen Hungersnöte drohten, befahl König Friedrich der Große den Anbau der damals noch neuen Kartoffel. Die Bauern kannten Getreide, das Erdgewächs hingegen war ihnen suspekt. Der Alte Fritz musste nachhelfen. Herolde und Pastoren sollten dem Landvolk erklären, wie die Knollen anzubauen und zu kochen seien.
Nichts zu machen. Die sturen Bauern stellten sich quer. Die Legende geht zwar, der Alte Fritz habe die Kartoffel erfolgreich etabliert, in Wahrheit brauchte es noch über 40 harte Winter.

Und heute in Deutschland?
Künstliche Intelligenz scheint eine ziemlich verdächtige Kartoffel zu sein. Da muss man abwarten, vorschriftsmäßig vorsichtig agieren! Denn wir Deutschen waren ja lange genug innovativ, oder?  Hier erfunden: Auto, Fernseher, Röntgenstrahlung, Kernspaltung, Computer, Aspirin. Den Rest darf das Silicon Valley machen. Kein Problem, wenn deutsche KI-Entwickler in die USA abhauen und zuhause niemanden mit ihrem Zeug verwirren. Genau! Lasst uns stattdessen Pommes essen! 
Ironie beiseite: KI steht nicht für Kartoffel-Intelligenz, und dieses Wortspiel ist ambivalent, denn der Alte Fritz war da klug und die Bevölkerung zunächst kartoffelgehirnig. Das war siebzehnhundertdingens. Aber eine gewisse innere Zerrissenheit ist uns bis heute geblieben. Leider neigen wir alle (auch ich) mehr oder weniger zur Bedenkenträgerei, nutzen jedoch die digitalen Segnungen z.B. amerikanischer Erfindungen. Und sobald wir auf einem Gebiet führend zu werden drohen, regulieren wir uns gleich wieder zu Tode. Das Ausmaß unserer Risikoscheue ist ein jüngeres deutsches Phänomen, im Ausland bekannt als „German angst“Unser kollektives Sicherheitsbedürfnis lähmt unsere Innovationsfähigkeit und unser Handeln. Für „Restrisiko“ gibt’s in anderen Sprachen keine Entsprechung, und was der Michel nicht kennt, muss erst jahrzehntelang zum allseits beliebten Erdapfel heranreifen, bevor er’s fr … pardon, sich munden lässt. Dann aber ist das Ding voll eingedeutscht.

Werden wir noch KI-Weltmeister oder hängt man uns ab? Sind wir schon abgehängt?  Wenn der Teller sich füllen soll, muss man auch mal über den Rand desselben schauen. Das Schlimmste, was wir tun könnten wäre, die KI zu ignorieren. Sie erscheint einigen von uns als die bedrohlichste Knolle von allen. 

Also ab in die Fritteuse damit! 
Lassen Sie uns gemeinsam Rezepte finden, damit diese neue Frucht uns ernährt. Fritten for the Fritz! 

Ich bin nur Anwender, kein Entwickler. Mir geht’s bloß um ein paar Bilder, und die KI-Bilderzeugung ist eigentlich eher ein Nebeneffekt der zugrundeliegenden, unglaublichen Erfindung.
Meine bescheidene Innovation liegt in Bildideen, die für Aufmerksamkeit sorgen. Und
Aufmerksamkeit ist die neue Währung. Attention, eyeballs, wie die Amerikaner sagen. Auch die machen sich Gedanken zum Urheberrecht. Doch wie sieht’s damit bei uns aus?

 

Die Rechtsfragen …

… und ein paar Antworten

KI = Kriminelle Interessen?

Ist KI Diebstahl, weil die Algorithmen mit den Werken von Fotografen, Künstlern und Illustratoren trainiert worden sind—  und vergleichbare Ergebnisse erzeugen, ohne menschliches Zutun?
Antwort: Nein.
2021 wurde ein neuer Paragraf ins Urheberrecht eingeführt (§ 44b UrhG.). Darin wird die Verwendung erlaubt, wenn daraus „Informationen insbesondere über Muster, Trends und Korrelationen“ gewonnen werden.
Der Vorgang nennt sich „Text- und Data-Mining“. Dagegen kann sich niemand wehren, der Daten öffentlich ins Internet stellt. Denn die sollen dort ja gelesen oder angesehen werden. Nichts anderes macht die KI. Sie analysiert und lernt — und erzeugt aufgrund der Erkenntnisse Neues.
In Bezug auf alles Visuelle heißt das: Sie extrahiert Aspekte unserer Wirklichkeit über die Originalbilder, z.B. die Bananenhaftigkeit einer Banane  
 durch Abertausende echte Bananenbilder, die schrittweise in Pixelwolken (Rauschen) zerlegt und wieder zusammengesetzt werden. Bei diesem Prozess erkennt und verbindet die KI zahllose „Eigenschaften“ mit zuvor angelegten Stichwörtern. Eigentlich sind das nur wiederkehrende Pixelanordnungen.  Die KI „weiß“ nicht, was sie tut. Das Ganze ist ein extrem schlauer und komplexer Maschinenlerntrick.
Der Clou dabei: Pixelwolken verschiedener Objekte lassen sich mischen, und beim Wiederherstellen (Entrauschen) verbinden sich die Eigenschaften. So entstehen Bananenteddybärentürgriffe, die vorher unvorstellbar waren.
Wurde dabei je ein Originalbild kopiert und irgendwo eingebaut? Nein. Die KI kann bessere Bananenbilder machen als vorher vorhanden waren, weil sie mehr fotografiertes Obst gesehen hat, als zehn Generationen von Menschen essen könnten. Und dann erzeugt sie komplett neue Obstbilder, weil sie die Essenz kennt. Sie klaut also nichts. Das wissen auch die Richter.

Was ist aber, wenn die KI den spezifischen Stil eines Künstlers nachahmt (Pinselstrich, Farbwahl, Proportionen)?
Antwort: Grauzone
Im Streitfall könnte ein Künstler versuchen, die Offenlegung eines verwendeten Prompt-Textes zu verlangen, um festzustellen, ob darin sein Name verwendet wurde. Allerdings ist ein Stil nicht vom Urheberrecht abgedeckt. Jeder darf (wenn er kann) im Stil eines Künstlers malen (und Bilder verkaufen), wenn es sich um neue Motive handelt und nicht um die Kopie eines bestehenden. Dasselbe gilt so ungefähr auch für KI-erzeugte Bilder. Vor Gericht könnte sich ein bekannter Künstler jedoch gegen KI-Verwender durchsetzen, wenn in dessen ikonografischem Stil z.B. Prints verkauft werden.

KI = Keine Integrität?

Genießt ein mit KI erschaffenes Bild Urheberrechtsschutz?
Antwort: Nein.
Moment mal — warum sollte dann irgendwer bei www.bildillusion.de ein Bild in Auftrag geben? Jeder dürfte alle KI-Bilder jederzeit verwenden!
Ja, das ist so. Nur nicht in jedem Fall.
Schöpfungshöhe heißt das magische Wort. Die KI ist kein Urheber. Ein simpler Prompt wie „a cat with a hat“ erzeugt direkt ein Bild, und niemand hat dabei nennenswerte Anstrengungen unternommen. Setze ich jedoch ein Werk aus mehreren KI-Bildern zusammen, als komplexes Compositing, und lege selbst massiv digitale Hand an, verändere Gesichter, Extremitäten, Einzelteile, füge Elemente hinzu, arrangiere die Objekte, und das Ganze hat ein eindeutiges Konzept mit einer erkennbaren menschlichen Geistesleistung und manueller Umsetzung, dann ist die Schöpfungshöhe eindeutig gegeben. Das Bild wäre mit einem einzelnen Textprompt nicht wiederholbar. Werke dieser Art sind vom Urheberrecht geschützt. Wer z.B. meine Bilder kopiert und benutzt, der spielt mit dem Risiko. Einige davon sind simpel gepromptet; gegen deren Verwendung könnte ich nichts unternehmen. Für andere Werke habe ich Tage gebraucht, mit umfangreichen Photoshop-Baustellen, die nur ich gespeichert habe. Das würde für einen Kopisten und illegalen Verwender vor Gericht teuer werden.

 

 

Nicht so heiß gegessen wie gekocht

Das Recht in der Praxis

Der Papst in hippen Klamotten

Wenn Sie selbst KI-Bilder erzeugen oder ein Bildwerk in Auftrag geben, wann besteht  die Gefahr einer rechtlichen Auseinandersetzung?
Antwort: Theoretisch immer.
Und praktisch?
In den Medien sieht man KI-Bilder mit den Gesichtern von Prominenten, z. B. den Papst, angezogen wie ein Rapper. Daraus wird abgeleitet, dass mit der neuen Technik nur Schindluder getrieben wird, gefakte Szenen. Auch ich habe Napoleon in die Wanne gesetzt, doch der Mann hat zuletzt 1821 gelebt, und außerdem brauchte er ein Bad. Im Ernst: Hier geht es um bewusste Manipulation. Dass die von mir generierten KI-Bilder versehentlich, also zufällig, die Rechte Dritter verletzen, ist extrem unwahrscheinlich. Erkennbare Markenverwendung wie z.B. den Mercedes-Stern, kann man beseitigen. Das Gute an der KI ist, dass sie glaubwürdige Objekte ohne jede Marke erzeugen kann. Sie kopiert nichts, sondern synthetisiert völlig neu. Die Angst, dass das doch irgendwie passiert, ist zwar verständlich, beruht aber meist auf Unkenntnis der Funktionsweise. 

Suchbild mit Klickdieb

Neue, gute Bilder mit neuen Ideen bringen keine Klagen, sondern Nachahmer oder Klickdiebe. Und wer sind die? Selten unternehmerische Konkurrenten, meist Privatleute, die irgendwas auf ihre Internetseite stellen oder selbst ausdrucken wollen. Und das passiert seit Jahren mit normalen Bildern, und es interessiert niemandenKopisten aus China zum Beispiel scheren sich ohnehin um nichts.
Würden Ihre Mitbewerber Sie bestehlen?
Sollten Sie z. B. einen Kalenderverlag betreiben und einen Katzenkalender mit KI in Auftrag geben und publizieren, kann ihr Konkurrent das auch machen lassen, sogar mit ähnlichen Motiven, und wird eher nicht direkt Ihren Kalender scannen und in schlechterer Qualität verkaufen, selbst wenn jedes Bild ein simpler KI-Prompt und somit ohne Schutz wäre. 

Wann gehören Ihnen die Rechte?

Wenn ich ein Bild mit ausreichender Schöpfungshöhe erstelle, kann ich Ihnen die Rechte zur Nutzung daran übertragen
Handelt es sich um ein reines KI-Bild ohne Urheberrechtsschutz (Textprompt ohne wesentliche Änderungen), darf ich Ihnen dennoch die Leistung der Bilderstellung als solche verkaufen, wenn Sie mich damit beauftragen.
Interessanter Fall: In dem Moment, wo einer meiner Kunden bei einem schutzfreien KI-Bild sich zur Nichtzahlung entschließen würden, dürfte er genaugenommen das Bild dennoch verwenden, und im resultierenden Rechtsstreit ginge es dann nur um die Leistungsvergütung. 

Keine Kennzeichnungspflicht

Weder Sie noch ich sind dazu verpflichtet, KI-Bilder oder KI-Anteile eines Bildes öffentlich zu kennzeichnen. Das schützt das Werk indirekt. Denn auf reine Vermutung hin, es würde sich um ein einfaches KI-Bild ohne Schutz handeln, kopiert und nutzt ein Dritter ein Werk unter hohem Risiko.
Als Unternehmer können Sie davon ausgehen, dass einer Ihrer inländischen Konkurrenten in den allermeisten Fällen eher die Finger vom Kopieren Ihrer Werbebilder lassen wird. Nicht nur wegen der Ungewissheit, sondern auch weil das Nachahmen peinlich werden kann.
Ist das Bild selbst aber ein Produkt (Poster etc.), bräuchte ein Mitbewerber für einen hochwertigen Print die Originaldaten plus die Gewissheit, dass kein Schutz vorliegt.

 

Das muss der Gesetzgeber ändern

Meine persönliche Meinung

Alles noch am Anfang

Der rechtliche Umgang mit dem Thema ist neu und es gibt noch keine verbindlichen Regeln. Grundsätzlich stimmt es zwar, dass ein KI-erzeugtes Bild keinen Urheber hat und nicht geschützt ist.
Ich behaupte, es gibt etliche Fälle, in denen automatisch Urheberrechtsschutz erteilt werden sollte. 

Was, wenn Künstler und Designer die KI in ihrem Arbeitsprozess als Tool nutzen, nicht als 1-Klick-Lösung mit einfachem Textprompt?
Schon jetzt hat Adobe eine generative KI-Füllung in Photoshop eingebaut, mit der man Bildteile gezielt ersetzen oder ganze Compositings Schritt für Schritt erstellen kann. Manchmal ist kein echtes Foto die Grundlage, sondern ein rein mit KI-erzeugtes Bild einer beliebigen Engine. Daraus entsteht aber in Photoshop mit generativer Füllung wesentlich mehr, in stundenlanger Arbeit. Diese Werke könnten nie von der KI allein durch einen einzigen banalen Textprompt erzeugt werden. Genaugenommen ist dabei nur wenig manuelle Arbeit angefallen, sondern immer wieder das Photoshop-eigene KI-Tool wie bei einem komplexen Puzzlespiel geschickt eingesetzt worden. Der Gestalter muss ständig Teile neu prompten, auswählen, verformen und anpassen — immer wieder entscheiden, ob die in Photoshop integrierte KI das Richtige ergänzt hat, nicht selten 30, 40 Mal pro Detail. Der Aufbau dauert mitunter Tage (z.B. ein historisches Panorama, ein High-End-Werbebild). Die Schöpfungshöhe ist eindeutig vorhanden, doch laut Gesetzgeber wäre das komplette Werk nur ein reines KI-Bild und somit nicht schützenswert. Das sollte geändert werden!

Was, wenn der Textprompt eines reinen KI-Bilds so geschickt formuliert ist, dass eine beliebige Person das entstandene Bild nicht ohne weiteres nachprompten könnte, ohne entsprechende Erfahrung und die richtigen Begriffe? Und auch, ohne der KI das kopierte Originalbild als Vorlage zu verfüttern, natürlich.
Es gibt tatsächlich einige spezielle Textformeln, die ich selbst entwickelt habe und die zu einmaligen Ergebnissen führen. Sind die so entstandenen Bilder (wenn sie unverändert bleiben) trotzdem ohne jedes Urheberrecht? Ist das fair? Ein KI-Anwender hat eine einmalige Prompt-Formulierung und dennoch dürfte jeder dieses Werk frei verwenden (zumindest in der Auflösung, die er im Internet herunterladen kann).
Vorschlag: Jemand, der ein KI-Bild einfach kopiert und benutzt, muss im Streitfall  demonstrieren, dass er selbst mit einem Prompt ein ähnliches Ergebnis erzielen kann, um die Geringfügigkeit der Schöpfungshöhe nachzuweisen. Wohlgemerkt: Mit einem Textprompt, denn ist der Prompt komplex und nur mit Expertise zu erreichen, und schafft es der Kopist dennoch, dasselbe Niveau und große Ähnlichkeit zu erlangen, dann ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass er selbst eher das so entstandene eigene Bild nutzen kann und will — und vom Kopieren und Nutzen des umstrittenen Ausgangsbilds ablässt. Das wäre salomonisch, oder?
Woran das eventuell scheitern könnte: Inzwischen kann man die KI jedes Bild analysieren lassen, und anschließend beschreibt sie, was sie dort sieht und generiert einen eigenen Prompt, ohne den Originaltext zu kennen. Bislang erzielt diese Methode noch keine genauen Ergebnisse. Das kann sich jedoch ändern. Wie also soll ein Richter dann feststellen, wie der vom Urheber verklagte Kopist zu seinem neuen Vergleichsprompt gekommen ist, mit oder ohne eigene Gehirnleistung? Realistisch gesehen: Der Gesetzgeber wird sich kaum mit solchen Feinheiten aufhalten, es droht grobe Verallgemeinerung.

Ein weiteres Beispiel dafür, dass KI-Bilder nicht automatisch trivial und ohne Aufwand entstehen: Die KI arbeitet nicht nur mit Texteingaben, sondern auch mit Bildvorlagen. Was, wenn ich die KI mit einem Bild füttere, dass ich vorher selbst gezeichnet, fotografiert oder collagiert habe? Das KI-Bildergebnis kommt also nur unter meiner vorangegangenen Kreativleistung zustande plus eventuell zusätzliche Texteingaben, die simpel oder komplex sein können. Für einen Außenstehenden wäre das Endergebnis per Textprompt kaum reproduzierbar, da zu viel manuelle bzw. externe Leistung eingeflossen ist. Auch wenn das fertige Bild nicht mehr nachbearbeitet wird, entspricht es nicht einem einfachen Prompt und ist gleichwertig mit einem komplexen Compositing. 
Mein Vorschlag in diesem Fall: Kann ein KI-Artist nachweisen, dass er eine solche selbst kreierte Bildvorlage benutzt hat, genießt das KI-Ergebnisbild automatisch Urheberrechtsschutz. Als Gegenprobe könnte der Kopist beweisen, dass er mit einem Textprompt ein gleichwertiges Ergebnis erzielen kann.

Was, wenn ein Künstler oder Fotograf die KI mit bestimmten persönlichen Bildvorlagen trainiert (eigene Fotos oder Zeichnungen), um ein individuelles Datenmodell zu generieren, das spezifische Ergebnisse erzielt? Niemand sonst hätte diese Trainingsdaten und die damit erzeugten neuen Bilder wären nach meiner Ansicht automatisch schützenswert.

FAZIT

Banale, simpel erzeugte KI-Bilder brauchen keinen Schutz. Ich breche hier eine Lanze für den professionellen Gebrauch von KI-Bild-Erzeugung. Denn wie man sieht: Es gibt große Unterschiede zwischen schnellen ein-Klick-Prompts und komplexer Arbeit mit KI-Tools. Und die Entwicklungen sind so schnell, dass die Gesetzgebung zwangsläufig  hinterherhinkt. Aufklärung von Seiten der professionellen KI-Anwender ist nötig, damit die Rechtsprechung gut informiert ihre Entscheidungen treffen kann

Danke fürs Lesen! Hat Ihnen der Beitrag gefallen? Möchten Sie informiert werden, wenn ich einen neuen geschrieben habe? Dann können Sie hier meinen …

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